Das alles erwartet dich zusätzlich zum Ausbildungsgehalt (Stand November 2023).
Üppige Jahressonderzahlung* derzeit in Höhe von 80% des durchschnittlich gezahlten monatlichen Tabellenentgelts.
*Anspruch auf die Jahressonderzahlung haben alle Mitarbeiter*innen, die seit dem 1. Dezember in einem Arbeitsverhältinis stehen und mindestens seit dem 1. September beschäftigt sind. Sie erfolgt nach den Bestimmungen des § 22 TV AWO-Bayern.
In der Pflege sind die Karrierewege sehr vielfältig.
Auch das darf nicht fehlen: wir arbeiten auf Augenhöhe miteinander und pflegen eine freundliche Arbeitsatmosphäre
Nutzen Sie das Formular für allgemeine Fragen und Anliegen an unsere Hauptverwaltung. Einrichtungsspezifische Anfragen (zu freien Plätzen o.Ä.) bitten wir Sie über die Kontakt-E-Mail-Adressen des jeweiligen Hauses zu stellen.