Die Rahmenbedingungen für unsere Aufgaben in der Erziehungsberatungsstelle sind durch gesetzliche Vorgaben und Richtlinien festgelegt.
Rechtsgrundlage von Erziehungsberatung ist das SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz, konkret die §§ zur:
Erziehungsberatung unterstützt Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung.
Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind. Spezifische Ziele der Erziehungsberatungsstellen sind überwiegend Klärung und Stärkung der Ressourcen und Selbsthilfekräfte der Familien.
Dazu gehören auch:
Nutzen Sie das Formular für allgemeine Fragen und Anliegen an unsere Hauptverwaltung. Einrichtungsspezifische Anfragen (zu freien Plätzen o.Ä.) bitten wir Sie über die Kontakt-E-Mail-Adressen des jeweiligen Hauses zu stellen.